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Haus in erster Reihe zum Meer in Umag | 50 m² + 393 m² Grundstück | Istrien

Wohnfläche : 50 m2
Grundstücksgröße : 393 m2
Anzahl Schlafzimmer : 1
Ort : Umag
995.000 €
  • Gartenfläche : 393 m2
  • Anzahl Schlafzimmer : 1
  • Anzahl Zimmer : 2
  • Anzahl Badezimmer : 1
  • Meerblick : Ja
  • Parkplatz : Ja
  • Energieausweis : in Vorbereitung

AUSRÜSTUNG

  • Klimaanlage

GENEHMIGUNGEN

  • Grundbuchauszug

OBJEKTBESCHREIBUNG

In der Umgebung von Umag, in einer äußerst seltenen und attraktiven Lage in erster Reihe zum Meer, steht ein freistehendes Haus mit ca. 50 m² Wohnfläche auf einem Grundstück von 393 m² zum Verkauf.

Die Immobilie ist nach Südwesten ausgerichtet und bietet den ganzen Tag über reichlich natürliches Licht sowie wunderschöne Sonnenuntergänge. Besonders wertvoll ist die direkte Lage am Meer, eine echte Rarität auf dem Immobilienmarkt in Istrien.

Das Haus befindet sich in einer ruhigen Umgebung, während die unmittelbare Nähe zum Strand und der freie Meerblick ideale Bedingungen für Erholung und Naturgenuss bieten. Das großzügige Grundstück von 393 m² umfasst einen Garten, einen Hof und ein kleines Gartenhaus und bietet viel Platz zur individuellen Gestaltung.

Der Innenbereich besteht aus einer Küche mit Geräten, einem Essbereich, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer. Zusätzliche Merkmale sind Balkon, geschlossener Balkon, Atrium, Terrasse, Keller, Abstellraum sowie eine Sommerküche und bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.

Die Lage in der Nähe von Umag gewährleistet eine gute Anbindung an alle wichtigen Einrichtungen. Umag ist eines der bekannten Touristenzentren in Istrien mit gut ausgebauter Infrastruktur, gepflegten Stränden und zahlreichen Veranstaltungen das ganze Jahr über.

Dank der einzigartigen Lage direkt am Meer, der Grundstücksgröße und dem Potenzial stellt diese Immobilie eine seltene Gelegenheit auf dem Markt dar, sowohl zur Eigennutzung als auch als attraktive Investition in Istrien.

HINWEIS: Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler in den Immobilienbeschreibungen, sind jedoch bestrebt, so genau und präzise wie möglich zu sein. Die Immobilie kann nur mit einem unterzeichneten Maklervertrag besichtigt werden, der die Grundlage für weitere Schritte im Zusammenhang mit dem Kauf und der Zahlung der Provision bildet, alles gemäß dem Immobilienvermittlungsgesetz.

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